Pfändungsrechner 2026/2027

Berechnen Sie, wie viel von Ihrem Nettolohn gepfändet werden darf und wie viel Ihnen bleibt – mit den Freigrenzen ab 1. Juli 2026.

  • Geprüft im Oktober 2026
  • Formel und Rechenbeispiel unten
  • Kostenlos, ohne Anmeldung, läuft im Browser
€
Geben Sie Ihre Werte ein, um das Ergebnis zu sehen.

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Seit 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80). Sie gelten bis 30. Juni 2027:

  • Grundfreibetrag: 1.587,40 € netto im Monat (wegen der Abrundung auf 10 € bleibt bis 1.589,99 € nichts pfändbar).
  • Erste unterhaltsberechtigte Person: +597,42 €.
  • Zweite bis fünfte Person: je +332,83 €.
  • Höchstbetrag: Was über 4.866,30 € netto liegt, ist voll pfändbar.

So wird gerechnet

Vom Nettoeinkommen über der Freigrenze bleiben Ihnen 3/10 für sich selbst, 2/10 für die erste und je 1/10 für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Pfändbar sind also 70 % (keine Unterhaltspflicht), 50 %, 40 %, 30 %, 20 % oder 10 % des Betrags über der Grenze.

Pfändbare Beträge (Auszug)

Netto / Monatkeine Unterhaltspflicht1 Person2 Personen3 Personen
1.600 €8,82 €0,00 €0,00 €0,00 €
1.800 €148,82 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.000 €288,82 €0,00 €0,00 €0,00 €
2.200 €428,82 €7,59 €0,00 €0,00 €
2.500 €638,82 €157,59 €0,00 €0,00 €
3.000 €988,82 €407,59 €192,94 €44,86 €
3.500 €1.338,82 €657,59 €392,94 €194,86 €
4.000 €1.688,82 €907,59 €592,94 €344,86 €
5.000 €2.428,93 €1.474,44 €1.073,16 €738,45 €

Für Ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gilt derselbe Grundfreibetrag; höhere Freibeträge, etwa für Unterhaltspflichten oder Kindergeld, lassen Sie sich mit einer Bescheinigung von Bank, Schuldnerberatung oder Arbeitgeber bestätigen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; eine kostenlose Schuldnerberatung hilft bei Fragen.

Häufige Fragen

Wie viel darf bei 2.000 € netto gepfändet werden?

Ohne Unterhaltspflichten 288,82 € im Monat, mit einer unterhaltsberechtigten Person 0 €.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?

Seit 1. Juli 2026 1.587,40 € netto im Monat ohne Unterhaltspflichten; mit einer unterhaltsberechtigten Person 2.184,82 €.

Ab wann ist alles pfändbar?

Der Teil des Nettoeinkommens über 4.866,30 € im Monat ist voll pfändbar.

Zuletzt geprüft im Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Schätzungen; lassen Sie wichtige Entscheidungen von einer Fachperson prüfen.